Schutzmassnahmen Covid-19
Restaurantgäste
Im Innenbereich des Restaurants und der Bar dürfen nur Gäste mit gültigem Zertifikat (2G - geimpft oder genesen) bedient werden. Für alle Gäste besteht auch mit vorgewiesenem Zertifikat eine Maskenpflicht. Diese entfällt nur wenn der Gast sitzt und konsumiert.
Hotelgäste
Für einen Hotelaufenthalt muss grundsätzlich kein Zertifikat vorgewiesen werden. Fürs Frühstück im Innenraum des Restaurants müssen Hotelgäste ein gültiges Zertifikat (2G - geimpft oder genesen) vorweisen. Gäste ohne Zertifikat können entweder auf der Terrasse oder im Zimmer frühstücken. Im öffentlichen Innenraum gilt für alle Maskenpflicht.